Was ist der BAföG-Höchstsatz?
Der BAföG-Höchstsatz ist der maximale Betrag, den ein Studierender oder Auszubildender monatlich als Ausbildungsförderung erhalten kann. Für das Jahr 2026 beträgt dieser Höchstsatz 992 Euro pro Monat — vorausgesetzt, du wohnst nicht bei deinen Eltern und bist nicht mehr über diese krankenversichert.
Diese 992 Euro setzen sich zusammen aus:
- 452 Euro Grundbedarf
- 360 Euro Wohnkostenbedarf (für selbstständig Wohnende)
- 109 Euro Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag
- 71 Euro Zusatzleistung (seit der BAföG-Reform 2022)
Den Höchstsatz bekommt nur, wer entweder gar kein oder ein sehr geringes anrechenbares Einkommen und Vermögen der Eltern und der eigenen Person hat. Das ist in der Praxis eher die Ausnahme — aber mit den richtigen Voraussetzungen möglich.
Wer bekommt die Vollförderung?
Der volle Höchstsatz wird gewährt, wenn das anrechenbare Einkommen der Eltern unterhalb des Freibetrags liegt und du selbst kein relevantes Einkommen oder Vermögen hast. Das trifft vor allem zu bei:
- Eltern mit geringem Einkommen (Arbeitnehmer im unteren Lohnsegment, Rentner mit kleiner Rente)
- Elternunabhängigem BAföG (hier wird das Elterneinkommen gar nicht berücksichtigt)
- Alleinerziehenden Elternteilen mit mehreren Kindern, wo die Freibeträge gestapelt werden
Der Unterschied zwischen Höchstsatz und dem, was du auszahlst bekommst
Achtung: Vom Höchstsatz von 992 Euro erhältst du nur die Hälfte als Zuschuss — also als Geld, das du nicht zurückzahlen musst. Die andere Hälfte ist ein zinsloses Darlehen. Du bekommst also 992 Euro pro Monat ausgezahlt, aber etwa 496 Euro davon wirst du später zurückzahlen müssen.
Allerdings gilt: Das maximale Rückzahlungsobligo ist auf 10.010 Euro gedeckelt. Selbst wenn du über das gesamte Studium viel BAföG erhalten hast, zahlst du nach dem Studium höchstens 10.010 Euro zurück. Das macht BAföG auch beim Höchstsatz zu einem sehr günstigen Finanzierungsinstrument.
Elternunabhängiges BAföG: Der direkte Weg zur Vollförderung
Wer die Voraussetzungen für elternunabhängiges BAföG erfüllt, bekommt automatisch das volle Bedarfspaket — ohne Rücksicht auf das Elterneinkommen. Das ist der direkteste Weg zum Höchstsatz.
Elternunabhängiges BAföG gibt es unter anderem, wenn:
- Du das 30. Lebensjahr vollendet hast, bevor du mit dem Studium begonnen hast
- Du fünf Jahre lang ununterbrochen in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis gearbeitet hast
- Du vor dem Studium eine abgeschlossene Berufsausbildung absolviert und danach mindestens drei Jahre gearbeitet hast
Mehr Details zu den Voraussetzungen und zum Antrag findest du im Artikel zum elternunabhängigen BAföG.
Was mindert den Höchstsatz?
Wenn das anrechenbare Einkommen und Vermögen über null liegt, beginnt der Höchstsatz zu sinken. Die Kürzung erfolgt stufenlos: Für jeden Euro, der über dem Freibetrag liegt, wird ein bestimmter Prozentsatz vom BAföG abgezogen.
Elterneinkommen senkt den Anspruch
Liegt das bereinige Nettoeinkommen deiner Eltern oberhalb des Freibetrags (ca. 2.415 Euro für Verheiratete), wird der Überschuss anteilig angerechnet. Je höher das Elterneinkommen, desto geringer das BAföG — bis es bei sehr hohem Einkommen ganz entfällt.
Eigenes Einkommen über 450 Euro
Wenn du im Bewilligungszeitraum (zwölf Monate) mehr als 5.400 Euro netto verdienst (also mehr als 450 Euro monatlich), wird der überschießende Betrag vom BAföG abgezogen. Verdienstgrenzen sind monatlich zu denken, aber die Anrechnung erfolgt jährlich.
Eigenes Vermögen über 15.000 Euro
Wer mehr als 15.000 Euro Vermögen hat, muss diesen Überschuss einsetzen, bevor BAföG ausgezahlt wird. Jeder Euro über der Grenze senkt den möglichen BAföG-Anspruch um einen Euro.
Wie du den Höchstsatz legit maximieren kannst
Es gibt legale Wege, den eigenen BAföG-Anspruch zu optimieren:
Richtige Wohnform wählen
Wer nicht bei den Eltern wohnt, bekommt 360 Euro Wohnbedarf — wer dort wohnt, nur 59 Euro. Das macht einen Unterschied von 301 Euro monatlich. Wenn du ohnehin planst, außerhalb der Eltern zu wohnen, bringt das automatisch einen deutlich höheren Bedarf.
Familienmitversicherung beenden
Solange du über die Eltern krankenversichert bist, bekommst du den Krankenversicherungszuschlag von 109 Euro nicht. Sobald du eine eigene Krankenversicherung abschließt, kommt dieser Zuschlag dazu — das erhöht den Gesamtbedarf (und damit den potenziellen Förderbetrag) um 109 Euro.
Eigenes Einkommen unter 450 Euro halten
Der Freibetrag für eigenes Einkommen liegt bei 450 Euro monatlich. Verdienst du mit einem Nebenjob weniger als das, bleibt dein BAföG unangetastet. Planst du mehr zu verdienen, bedenke: Jeder Euro über der Grenze kürzt das BAföG direkt.
Geschwisterstatus nutzen
Jedes Geschwisterkind, das deine Eltern noch unterstützen (und das unter 25 ist oder selbst BAföG bekommt), erhöht den Freibetrag auf das Elterneinkommen. Wenn du Geschwister hast, achte darauf, dass die Behörde das weiß — denn das erhöht deinen eigenen BAföG-Anspruch.
Höchstsatz für Schüler
Für Schüler, die BAföG beantragen (Berufsschule, Berufsfachschule, Fachoberschule etc.), gelten andere Bedarfssätze — der Höchstsatz für Schüler ist geringer als für Studierende. Wenn du dir unsicher bist, ob und in welchem Bereich du förderungsfähig bist, wende dich an das zuständige Amt für Ausbildungsförderung.
Häufig gestellte Fragen
Gilt der Höchstsatz von 992 Euro für alle Hochschulen?
Ja, für Studierende aller staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland gilt derselbe Höchstsatz. Private Hochschulen sind aber oft nicht BAföG-berechtigt — prüfe das vorab.
Steigt der Höchstsatz noch weiter?
Der Höchstsatz wird in unregelmäßigen Abständen durch Gesetzesänderungen angepasst. Die letzte große BAföG-Reform war 2022, mit weiteren Anpassungen 2023 und 2024. Ob und wann der Satz wieder steigt, hängt von politischen Entscheidungen ab. Prüfe zum Antragszeitpunkt immer den aktuell gültigen Satz.
Bekomme ich retroaktiv den Höchstsatz, wenn sich meine Eltern scheiden lassen?
Eine Scheidung ändert die Einkommenssituation der Eltern und kann den Freibetrag verändern — aber nicht rückwirkend. Ab dem nächsten Antrag kann die neue Situation berücksichtigt werden. Beantrage bei der Behörde eine Neuberechnung, wenn sich die Familiensituation wesentlich ändert.
Wie ist der Höchstsatz bei Masterstudium?
Für ein Masterstudium gelten grundsätzlich dieselben Höchstsätze wie für das Bachelorstudium. Allerdings gelten für das Masterstudium striktere Altersgrenzen: In der Regel muss das Masterstudium bis zum 35. Lebensjahr aufgenommen werden, damit BAföG beantragt werden kann.



